InfoVerm am 30. März 2023
Die 35. InfoVerm 2023 findet wieder im AudiMax der TU München statt
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück: BayernAtlas-Grundsteuer
Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Marienplatz 12
87509 Immenstadt i.Allgäu
Telefon: +49 8323 8005-0
Fax: +49 8323 8005-55
Mo-Do 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail poststelle@adbv-immen.bayern.de
Die Hygiene- und Abstandsregelungen bzgl. Corona sind bei persönlichem Erscheinen im Amt zu beachten!
Herrenstraße 8
87439 Kempten (Allgäu)
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